Autonomie

Unter Patientenautonomie versteht man das die Befugnis, selbst über den eigenen Körper und die eigene Gesundheit zu entscheiden. Dazu gehört die „Einwilligung“, durch die der Patient dem Arzt oder einer anderen Person einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit gestattet, und auch das Recht eine Massnahme oder Therapie abzulehnen.

Das Konzept der Selbstbestimmung, bzw. einer gleichberechtigten Arzt-Patient-Beziehung geht auf die 60-er Jahre zurück und bedeutet eine Abkehr von der hippokratischen paternalistischen Fürsorgeethik (primum nil nocere) und stellt den Patientenwillen ins Zentrum. Bedingung für die Patientenautonomie ist, dass der Patient informiert ist (informed consent, informed decision).

Ärztliches und pflegerisches Handeln müssen sich selbstverständlich auch am Autonomiebedürfnis des Patienten orientieren. Es liegt jedoch in der Natur nahezu jeder Krankheit, die Selbstbestimmungsfähigkeit einzuschränken. Die Entscheidung als praktisch Gesunder sich medizinischen Maßnahmen zu unterziehen, z.B. im Rahmen eines Screening-Programms, wird an einen viel strikteren Autonomiewunsch gebunden sein als bei einem durch Schmerzen, Hilflosigkeit und Depressionen in seiner Entscheidungsfähigkeit stark eingeschränkten Kranken in der Terminalphase seiner Krankheit. Dass der Wunsch nach autonomen Entscheidungen mit der Krankheitsschwere abnimmt, ist belegt. Die Präferenzen von Patienten und Ärzten als Patienten unterscheiden sich dabei nicht wesentlich. Dies relativiert das Gewicht von Vorwissen und medizinischen Erfahrungen für den Wunsch nach Selbstbestimmtheit. Ferner scheint die aktive Einbindung in Entscheidungsfindungen für ältere Patienten und Patienten mit niedrigem Bildungsstand eine geringere Rolle zu spielen als für jüngere Menschen und Personen höherer sozialer Schichten.