Fallbezogene Vergütung
Fallbezogene Vergütung oder Fallpauschale bezeichnet im Bereich des Gesundheitssystems eine Vergütungsform von Leistungen. Im Gegensatz zu zeitraumbezogenen Vergütungsformen (wie Abgeltung nach Pflegetagen) oder einer Vergütung einzelner Leistungen (Einzelleistungsvergütung) erfolgt bei Fallpauschalen die Vergütung von medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall. Die bekanntesten Fallpauschalen im stationären Bereich sind die DRGs. Bei der Vereinbarung von Fallpauschalen muss darauf geachtet werden, dass die wesentlichen, vom Spital nicht beeinflussten Kostenfaktoren zur Beschreibung der Fälle verwendet werden, sonst hat das Spital viele Risiken zu übernehmen, für die es selbst nicht verantwortlich ist.
- Fallgruppen sollten charakterisiert werden durch die kombinierte Angabe von Operation und Diagnose(n).
- Patientengruppen als Basis von Fallpauschalen sollten abgegrenzt werden durch die Angabe: "Operation X als einziger Eingriff".
- Das "Risiko" des vermehrten Aufwandes wegen schlechtem Allgemeinzustand und/oder Behinderungen der Patienten ist finanziell grundsätzlich nicht vom Spital zu decken. In der einfachsten Form könnten Patientengruppen als Basis von Fallpauschalen näher beschrieben werden als: "Patienten ohne wesentliche bereits vor Behandlungsbeginn bestehende Einschränkungen der Aktivitäten des täglichen Lebens".
- Die Angabe der Wohnsituation vor der Behandlung und der geplanten Entlassungsart ist bezüglich dem zu erwartenden Aufwand oft relevanter als die Angabe des Alters.
- Die in Fallpauschalen eingeschlossenen Behandlungsphasen müssen genannt werden: Diagnostik, Operation, stationäre, evtl. ambulante Nachsorge, allfällige Folgebehandlungen bei Komplikationen, evtl. Rehabilition.
- Für die als normal anzusehenden Aufenthaltsdauern müssen untere und obere Grenzwerte definiert werden, ausserhalb derer die Fallpauschale nicht gilt.
